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Aufgrund der von der österreichischen Bundesregierung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gesetzten Maßnahmen stellt sich für Bestandgeber die Frage, ob Bestandnehmer von Geschäftsräumlichkeiten von der Mietzinszahlungspflicht zur Gänze (Mietzinsbefreiung) oder zum Teil (Mietzinsminderung) befreit sind.

Diese und damit zusammenhängende Fragen beantworten im hier abzurufenden Beitrag Mag. Mario Walcher LL.M. und Mag. Marco Wallner.