Was wir tun. Und können.

Mit einem guten Dutzend an Spezialisten verfügen wir über die personelle Kapazität und über die fachliche Kompetenz zur Beratung in vielfältigen Fragen des Wirtschaftslebens.

Baurecht

Wir beraten bei Bauvorhaben aller Art. Vom landwirtschaftlichen Stallgebäude über die Wohnanlage und das Büro- und Geschäftsgebäude bis hin zum Einkaufszentrum.

Raumordnungsrecht

Wir beraten in Fragen der Flächenwidmung und der Bebauungsgrundlagen.

Betriebsanlagenrecht

Wir beraten bei der Errichtung gewerblicher, abfallwirtschaftlicher, wasserwirtschaftlicher und bergbaulicher Anlagen. Viele Einkaufszentren, Kraftwerke, Freizeitparks, Rennsportanlagen und dergleichen mehr tragen unsere rechtliche Handschrift. Und wir beraten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, oder besser noch: bei deren rechtmäßiger Vermeidung.

Wirtschaftsstrafrecht und Amtsmissbrauch

Aufgrund unserer Kompetenz im Unternehmensrecht und im Öffentlichen Recht verteidigen wir auch vor dem Strafgericht wegen Wirtschaftsdelikten und gegen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und anderen Amtsdelikten.

Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sowie Insolvenzrecht

Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten auch in deren unternehmerischen sowie gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Belangen und im Sanierungsfall.

Bauträgerrecht

Zu unserer Kompetenz gehört weiters die Abwicklung von Bauträgerprojekten aller Größenordnungen.

Mietrecht und Wohnungseigentum

Wir beraten in allen Fragen vom Abschluss bis zur Auflösung von Miet- oder Pachtverträgen, ebenso wie bei Rechtsfragen in der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern.

Liegenschaftsrecht

Dazu gehören Kauf und Verkauf von Liegenschaften, Grundbuchssachen sowie Grenz- und Dienstbarkeitsfragen.

Bauvertragsrecht und Bauprozesse

Von der Vergabe und Gestaltung des Bauvertrages bis zum (anti-)claim-management betreuen wir Auftraggeber ebenso wie Auftragnehmer sowie auch Planer und Architekten außergerichtlich und vor Gericht.

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Wir betreuen dabei insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von (vor allem unternehmensbezogenen) Ansprüchen sowie Rückersatzansprüche von Versicherungen.

Amtshaftungsrecht und Gemeinderecht

Wir betreuen eine Vielzahl von Gemeinden in deren hoheitlichen Belangen als Behörde und in deren privatwirtschaftlichen Anliegen (etwa bei Auftragsvergaben, aber auch vor Gericht).

Abgaben- und Steuerrecht

Wir beraten insbesondere bei der rechtmäßigen Vermeidung oder Geringhaltung von Gebühren und Verkehrssteuern.

Übrigens

Unsere Mandanten fühlen sich auch in ihren privaten und familiären Rechtsangelegenheiten bestens von uns beraten und betreut.