Aktuelles

Mit 1.3.2011 wurde die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" in einer neuen, geänderten Fassung aufgelegt. Die Ausgabe 1.3.2011 der ÖNORM B 2110 ersetzt die zuletzt aktuelle Fassung vom 1.1.2009.

Wesentliche Änderungen in der aktuellen Ausgabe haben sich in den Mitteilungspflichten der Vertragspartner, in der Regelung des Rechts zum Vertragsrücktritt bzw. den Regelungen der Güte- und Funktionsprüfung ergeben.

Zur ÖNORM B 2110 ist auch in der aktuellen Fassung hinzuweisen, dass diese Abweichungen von der gesetzlichen Normallage des ABGB und des UGB anordnet, die teilweise den Auftraggeber begünstigen, teilweise auch den Auftragnehmer. Es ist daher besondere Vorsicht zu üben, die ÖNORM B 2110 als Auftraggeber oder als Auftragnehmer ungeprüft und unverändert zu vereinbaren, da dies zur Geltung von deutlich negativen Vertragsbestimmungen führen kann.

Es ist unbedingt zu empfehlen, im Einzelfall vor Vereinbarung der ÖNORM B 2110 deren Bestimmungen für das konkrete Bauvorhaben bzw. die konkrete Vertragssituation zu prüfen und gegebenenfalls Abänderungen vorzunehmen. Diesbezüglich sind freilich Schranken aus dem Vergaberecht (BVergG 2006) bzw. dem Zivilrecht (insb. dem ABGB) zu beachten.