Wir beraten bei der Errichtung gewerblicher, landwirtschaftlicher, abfall- und wasserwirtschaftlicher sowie bergbaulicher Anlagen. Viele Einkaufszentren, Deponien, Wasserkraftwerke, Freizeitparks, Rennsportanlagen und dergleichen mehr tragen unsere rechtliche Handschrift. Und wir beraten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, oder besser noch: bei deren rechtmäßiger Vermeidung. Unsere Spezialisten aus dem Öffentlichen Recht stehen Ihnen solcherart in allen umweltrechtlichen Belangen, wie etwa dem Abfall-, Forst-, Mineralrohstoff- Naturschutz-, Wasser- und Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht zur Verfügung.
Wir sind die
mit dem Trick
Langjährige Erfahrung, exzellente Fachkenntnis sowie Individualität, Fingerspitzengefühl und Diskretion zeichnen das Team der HOHENBERG Rechtsanwälte aus. Dabei blicken wir über die Steiermark hinaus und sind in ganz Österreich sowie auch international tätig.
Zu unseren KontaktdatenWas wir können
HOHENBERG Rechtsanwälte stehen für Expertise und kreative Lösungen. Sie erfahren Beratungsleistungen in den Bereichen des öffentlichen und zivilen Rechts. Das öffentliche Bau-, Raumordnungs-, Anlagen- und Umweltrecht, das Vergabe- und Beihilfenrecht sowie das Gemeinde- und Verfassungsrecht sind gleichermaßen bevorzugte Rechtsgebiete der HOHENBERG Rechtsanwälte, wie das Immobilien- und Bauträgervertragsrecht, das zivile Bauwerkvertrags- und Architektenrecht sowie das Unternehmensrecht. Jedenfalls sind wir für Sie da, wenn es darauf ankommt!
Anlagen- und Umweltrecht
Bau- und Raumordnungsrecht
Wir beraten in allen Belangen des öffentlichen Baurechts Unternehmer, Private und die öffentliche Hand. Wir verfügen nicht nur über das notwendige Wissen im Baurecht in der Steiermark, sondern sind in dieser Rechtsmaterie in allen Bundesländern tätig. Sparsamer Flächenverbrauch, vorsichtiger Umgang mit der Ressource Boden sowie Klimaschutz sind in der Raumordnung ein Dauerbrenner. Unsere Kompetenz umfasst sowohl die überörtliche als auch die örtliche Raumplanung bis hin zu Spezialfragen von Revisionen des Örtlichen Entwicklungskonzepts und Flächenwidmungsplans.
Gemeinderecht
Die Besorgung gemeindlicher Aufgaben läuft nicht immer reibungslos. Immer häufiger sehen sich die Gemeindevertreter des Vorwurfs rechtswidriger Handlungen ausgesetzt. Unsere Spezialisten aus dem Öffentlichen Recht informieren Sie über die Rechte und Pflichten von Gemeindevertreter im Zusammenhang mit gemeinderechtlichen Fragestellungen und Aufgaben. Die ordnungsgemäße Haushaltsführung sowie die richtige Abwicklung von Rechtsgeschäften samt deren Beschlussfassungen erfordern heute ein hohes Maß an Fachkenntnis in den einschlägigen materienrechtlichen Bestimmungen. Unser Team begleitet Sie gerne in solchen Fragestellungen und bereitet mit Ihnen die Abwicklung von Rechtsgeschäften, Sitzungen und Beschlussfassungen und dergleichen mehr vor.
Amtshaftungs- und Amtsmissbrauchsrecht
Gemeindevertreter tragen nicht nur die Verantwortung auf ihren Schultern, sondern finden sich schneller als verhofft als Beschuldigte vor dem Strafgericht wegen des Vorwurfs eines Amtsdelikts (bspw Amtsmissbrauch) wieder. Wir sind in diesem Fall als Verteidiger zur Stelle. Auch können Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sowie ihre Organe (bspw Bürgermeister) durch Ihr Handeln schadenersatzpflichtig werden. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Geltendmachung oder Abwehr von Amtshaftungsansprüchen, weil die Expertise unserer Kanzlei, sowohl in zivil- als auch öffentlich-rechtlichem Belangen tätig zu sein, ein entscheidender Faktor in diesen Verfahren ist.
Vergabe-, Beilhilfen- und Subventionsrecht
Das Recht der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, also das Vergaberecht, spielt im täglichen Wirtschaftsleben eine wesentliche Rolle. Ziel des Vergaberechtes ist die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen. Um das sicherstellen zu können, bedarf es eines entsprechenden Fachwissens. Wir begleiten Sie von der Ausschreibung bis zur Vertragsabwicklung – wir führen Sie mit ruhiger Hand durch das Vergabeverfahren. Mit unserem Team beraten und vertreten wir sowohl Auftraggeber als auch Bewerber und Bieter in allen Belangen des Vergaberechts. Wir begleiten Sie einerseits bei der Planung von Vergabevorhaben sowie der Erstellung von Ausschreibungs- und zugehörigen Vertragsunterlagen und begleiten sie andererseits durch den Ausschreibungsprozess bis hin zur Zuschlagserteilung. Auch bei der Vertragsdurchführung stehen wir bereit. Das Subventions- und Beihilferecht ist geprägt durch das EU-Recht. Die Einhaltung der Subventions- und Beihilfevorschriften ist daher ein Thema im Bereich des öffentlichen Sektors. Wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz und einem gewissen Hang zur Vereinfachung gerne zur Verfügung.
Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verfassungsrecht
Verfassungsrechtliche Fragestellungen, wie etwa der Schutz des Grundrechts auf Eigentum, Erwerbsfreiheit sowie das Recht auf Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz sind im täglichen (Wirtschafts-)Leben ein ständig begleitender Faktor. Eingriffe in diese grundrechtlich geschützten Bereiche, egal ob dabei Unternehmer oder natürliche Person betroffen sind, werden von unseren Spezialisten des Öffentlichen Rechts „verfolgt“. Die Prüfung von Verordnungen und Gesetzen auf deren Rechtmäßigkeit sowie deren Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof zählen zu dem Aufgabenspektrum unserer Kanzlei. Die HOHENBERG Rechtsanwälte stehen Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Interessen vor dem Verfassungsgerichtshof solcherart zur Verfügung. Ferner begleiten wir Sie in Belangen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, wie etwa dem Apotheken- und Krankenanstaltenrecht sowie dem Vergabe-, Beihilfe- und Subventionsrecht. Energierechtliche Fragestellungen runden unser Fachspektrum ab.
Architekten-, Planer und Bauwerkvertragsrecht samt Prozessführung
Der gut vorbereitete Bauprozess beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung. In der Abwicklungsphase ist das Claim-Management mittlerweile ein must-have für jedes Bauunternehmen. Unsere Spezialisten aus dem Bauwerksvertragsrecht unterstützen Sie von der Vertragserrichtung bis zur Durchsetzung bzw der Abwehr von Mehrkostenforderungen oder sonstigen Ansprüchen.
Immobilien- und Bauträgervertragsrecht
Das Liegenschaftsrecht erfordert umfassende immobilienrechtliche Kenntnisse. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich. Zu unserer Beratungstätigkeit zählen die Gestaltung und Verhandlung von Liegenschaftsverträgen sowohl betreffend Einzelimmobilien als auch Liegenschaftspakete im Rahmen von Transaktionen samt Durchführung von Due Diligence Prüfungen. Wir erarbeiten und prüfen Bestand- und Bauträgerverträge sowie Wohnungseigentumsverträge. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang bei der Erwirkung von öffentlichrechtlichen Genehmigungen sowie der Projektentwicklung im Gesamten. Dabei hilft auch unsere Expertise im öffentlichrechtlichen Bau- und Raumordnungsrecht.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht verlangen umfangreiches Fachwissen. Wir unterstützen Sie bei Wohnungen und gewerblichen Objekten gleichermaßen.
Immobilienbezogenes Abgaben- und Steuerrecht
Das Abgaben- und Steuerrecht unterliegt immer wieder umfassenden Novellierungen. Die Finanzbehörden folgen ihrer Pflicht mit größter Sorgfalt. Beides führt zur Notwendigkeit, Steuer- und Abgabenschulden genau zu prüfen, um Finanzstrafverfahren sowie Strafzahlungen zu vermeiden. Unsere Spezialisten aus dem Steuerrecht prüfen gerne, ob ein steuerauslösender Sachverhalt vorliegt sowie welche steuergünstigen Vorgänge gewählt werden können.
Unternehmens-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht sowie ziviles Wirtschaftsrecht
Unternehmen zu gründen, macht Spaß, will aber gut durchdacht sein. Wir helfen dabei gerne! Und auch Krisen sind keine Schande, sondern dazu da, von einem guten Entrepreneur überwunden zu werden. Eine solche Krise wird von zahlreichen Rechtsfragen begleitet. Wir bringen das rechtliche Wissen sowie fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse mit, um Ihnen in allen unternehmerischen sowie gesellschaftsrechtlichen Belangen und für Restrukturierungen zur Seite zu stehen.
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch ist mittlerweile über 200 Jahre alt, dennoch stellen sich noch heute immer wieder neue Auslegungsfragen des allgemeinen Zivilrechts. Hinzu kommt in jüngerer Zeit vermehrt der Einfluss des europäischen Gesetzgebers, der Unternehmen durch den Konsumentenschutz und Vorgaben für die Kreditvergabe ein enges Korsett schnürt. Unsere Spezialisten aus dem allgemeinen Zivilrecht betreuen dabei insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von (vor allem unternehmensbezogenen) Ansprüchen sowie Rückersatzansprüche von Versicherungen.
Noch helfen können
Übrigens: Unsere Mandant:innen fühlen sich auch in ihren privaten und familiären Rechtsangelegenheiten bestens von uns beraten und betreut. Für ihre Anliegen haben wir stets ein offenes Ohr.
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