Das 7. Grazer Umweltrechtsform an der Karl-Franzens- Universität war geprägt von vielen interessanten Vorträgen zum Thema „Biodiversität und Renaturierung“. Es ist den Veranstaltern (Universität Graz und HOHENBERG Rechtsanwälte) gelungen, Vortragende aus ganz Österreich für diese Veranstaltung zu gewinnen. Im Meerscheinschlössl fanden sich schließlich über 100 Tagungsteilnehmer ein, welche die Veranstaltung zu einem interessanten Diskussionstag machten. Viele Themen wurden intensiv diskutiert, weil „Biodiversität und Renaturierung“ sämtliche (Wirtschafts-)Bereiche betrifft.
Unser Partner Mag. Mario Walcher LL.M. wurde im heurigen Jahr in die wissenschaftliche Leitung des Grazer Umweltrechtsforums aufgenommen und ist solcherart Mitveranstalter dieser alljährlichen Tagung. Zum einen durfte er ein hochinteressantes Panel moderieren, in dem Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger (Universität Innsbruck), RA Dr. Thomas Neger (Ulm Neger Rechtsanwälte) und Mag. Fabiana Scheibenreif (Landwirtschaftskammer Österreich) spannende Beiträge zur Europäischen Renaturierungsverordnung und Praxisfälle anhand der aktuellen EuGH-Judikatur brachten. Unser Partner Mag. Mario Walcher LL.M. war überdies auch als Vortragender an diesem Tag zum Thema „Naturschutz und Biodiversität im Anlageverfahren – dargestellt anhand des UVP-Verfahrens“ tätig und beschäftigte sich – aus dem Blickwinkel des Anlagenrechts – mit den heute europarechtlich und innerstaatlich schon vorhandenen Vorgaben in den Bereichen Naturschutz und Biodiversität.