OGH 19.12.2024, 1 Ob 108/24z - Servitutsrecht

  • HR review
März 2025

Wie das Recht des Fruchtgenusses kann auch die persönliche Servitut des Gebrauchs unter gewissen Voraussetzungen als unregelmäßige Grunddienstbarkeit begründet werden.

In seiner Klage begehrte der Kläger unter Bezugnahme auf die Ersitzung unter anderem die Feststellung des Rechts auf Nutzung des Parterres im benachbarten Stallgebäude auf dem Grundstück des Beklagten zur Lagerung von Fahrnissen zugunsten seines Grundstücks. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt.

Die Rechtsmittelinstanz hob die Entscheidung des Erstgerichts jedoch zur Ergänzung des Verfahrens auf und ließ den Rekus an den OGH mit der Begründung, die Ersitzung eines Gebrauchsrechts, welches auf die individuellen Bedürfnisse des Berechtigten abgestimmt sei, könne keine Grunddienstbarkeit sein, zu.

Der OGH gab dem Rekurs des Beklagten nicht Folge und führte aus, dass die Begründung der persönlichen Dienstbarkeit des Gebrauchs durch Ersitzung als unregelmäßige Grunddienstbarkeit nicht von vornherein ausgeschlossen sei, und zwar dann nicht, wenn damit auch eine vorteilhaftere oder bequemere Nutzung einer Liegenschaft im Eigentum des Berechtigten verbunden ist und dessen persönlichen Bedürfnisse nicht vorrangig sind.

Den Volltext zur Entscheidung finden Sie hier!

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    OGH 19.12.2024, 1 Ob 108/24z - Servitutsrecht
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