FÖRDERUNGEN DES LANDES STEIERMARK iHv knapp € 4 Mio - Vergabefehler können Fördermittel gefährden

  • Recht
Juni 2026

I. FÖRDERUNGEN DES LANDES STEIERMARK:

Das Land Steiermark hat auch für das Jahr 2026 wieder Förderungsprogramme beschlossen. So ist etwa im März 2026 ein Förderungsprogramm für Sanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen freigegeben worden. Nach Angaben des Landes sind dafür € 4.016.200,00 an Landesförderungen vorgesehen; gemeinsam mit den jeweiligen Gemeindemitteln sollen steiermarkweit knapp € 10 Mio. in die Sanierung von Gemeindestraßen investiert werden. Gefördert werden insbesondere 23 Fortführungsvorhaben, 17 Fertigstellungsvorhaben und 16 Neuaufnahmen.

Derartige Förderungen sind für Gemeinden nicht nur finanzierungs-, sondern auch vergaberechtlich relevant. Gemeinden und Gemeindeverbände sind klassische öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts; öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sind daher grundsätzlich nach den einschlägigen Bestimmungen des BVergG 2018 zu vergeben.

Bei geförderten Straßenbauprojekten betrifft dies insbesondere Leistungen wie Planung, Bauausführung, Asphaltierungsarbeiten, Entwässerung, Leitschienen, Vermessung, Bauaufsicht oder sonstige projektbezogene Liefer- und Dienstleistungen. Je nach geschätztem Auftragswert kommen unterschiedliche Vergabeverfahren in Betracht. Die Bandbreite reicht von in der Regel einfachen Direktvergaben bis zu komplexen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung.

Bei neuen Vergabeverfahren sind bereits die durch das Vergaberechtsgesetz 2026 geänderten Bestimmungen des BVergG 2018 zu beachten. Praktisch relevant sind insbesondere die neuen Dokumentationsanforderungen bei Direktvergaben ab einem geschätzten Auftragswert von
€ 50.000,00, bei denen Auftraggeber künftig grundsätzlich dokumentieren müssen, dass sie sich um zumindest drei Vergleichsangebote oder Preisauskünfte bemüht haben, sofern keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Auch die neuen Vorgaben zum Zeitpunkt des Vorliegens bzw. Nachweises der Eignung sollten bereits bei der Verfahrensplanung berücksichtigt werden.

Wie die Prüfberichte des Landesrechnungshofes der Steiermark zeigen, bereitet das korrekte Vorgehen sogar bei der grundsätzlich formfreien Direktvergabe nach wie vor Schwierigkeiten, weil die Auftragswertschätzung nur unzureichend vor-genommen oder die Verfahrensschritte zu wenig dokumentiert werden. Bei komplexeren Vergabeverfahren steigen die Anforderungen an Verfahrenswahl, Fristenlauf, Eignungsprüfung, Zuschlagskriterien und Dokumentation zusätzlich.

Gerade bei geförderten Gemeindeprojekten ist die korrekte Anwendung des Vergaberechts besonders wichtig: Einerseits können Förderstellen Nachweise und Mittelverwendung prüfen; andererseits zeigen Prüfberichte des Landesrechnungshofes, dass Vergabefehler bei Gemeinden regelmäßig aufgegriffen werden. Verstöße gegen das Vergaberecht, fehlende Nachweise oder unzureichende Dokumentationen können je nach Förderbedingungen zu Rückforderungen, Zurückbehaltungen oder Kürzungen von Fördermitteln führen. Dies kann Gemeinden angesichts der angespannten finanziellen Lage erheblich belasten.

 

II. PRAXISHINWEIS zur Vermeidung von Vergabefehlern:

Vor Durchführung eines geförderten Straßenbauprojekts sollten Gemeinden frühzeitig prüfen (lassen):

1. welche Neuerungen das Vergaberechtsgesetz 2026 mit sich bringt;
2. welcher Auftragswert für die einzelnen Leistungen bzw. das Gesamtprojekt anzusetzen ist,
3. welches Vergabeverfahren zulässig und zweckmäßig ist,
4. welche Unterlagen für eine förderkonforme Abrechnung erforderlich sind,
5. wie der Vergabeakt so dokumentiert wird, dass er einer späteren Prüfung standhält und
6. ob bei Direktvergaben Vergleichsangebote oder Preisauskünfte einzuholen bzw. entsprechende
sachliche Gründe für ein Absehen davon zu dokumentieren sind.

Eine rechtzeitige vergaberechtliche Begleitung kann helfen, Verzögerungen, Nachprüfungsverfahren
und förderrechtliche Rückforderungsrisiken zu vermeiden.

 

Für Fragen rund um die Neuerungen aufgrund des Vergaberechtsgesetzes 2026 oder abzuwickelnde Vergabeverfahren – vom korrekten Vorgehen bei der Auftragswertschätzung über die Wahl des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung – stehen Ihnen Mario Walcher und insbesondere Marco Wallner als Ansprechperson gerne zur Verfügung!

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